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Verdammt komplizierte Gerechtigkeit

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Leider gibt es fürs Land kein Unwort des Jahres. Favorit wäre die „gesplittete Abwassergebühr“. Was der Verwaltungsgerichtshof im Namen der Gerechtigkeit verbrochen hat, wird jetzt deutlich.


Machen wir es ganz einfach: Man dividiert die „voraussichtlich gebührenfähige Kosten der Schmutzwasserbeseitigung“ durch die „voraussichtliche Schmutzwassermenge“ und zusätzlich die „voraussichtlich gebührenfähige Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung“ durch die „voraussichtlich überbaute und darüberhinaus befestigte (versiegelte) Fläche“ und erhält promt die „Gebührensatzobergrenze Schmutzwassergebühr“ beziehungsweise die „Gebührensatzobergrenze Niederschlagswassergebühr“. Zuvor überfliegt man die Grundstücke der Häuslesbesitzer, trägt alle Dachflächen und versiegelten Bereiche ein, fragt bei den Gebührenempfängern nach, ob denn auch die markierten Flächen korrekt seien, überprüft nochmals und fragt gegebenenfalls nach – und setzt (wie in Bönnigheim) rund 44 000 Euro dafür ein. Schwups kommt man der höchstrichterlich verordneten Gerechtigkeit ein erhebliches Stück näher.

Nun muss der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung nur noch entscheiden, wie eng er sich bei den tatsächlichen Gebühren an die Gebührenobersatzgrenze annähert. Auf 43 DIN-A4-Seiten hat ihm dies die beauftragte Allevo Kommunalberatung einfach und übersichtlich kalkuliert. Denn eines dürfen die gewählten Bürgervertreter nicht vergessen: „Bei der Gebührenkalkulation handelt es sich um ein Kontrollinstrument zur Überprüfung des Gebührensatzes als rechnerisches Endergebnis. Sie muss vom Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Höhe des Gebührensatzes gebilligt werden und dient als Nachweis darüber, dass der Gemeinderat das ihm bei der Kostenermittlung eingeräumte Ermessen über die Höchstsätze fehlerfrei ausgeübt hat.“ Dies verlangt der Verwaltungsgerichtshof. Wie sagte der Bönnigheimer Bürgermeister Kornelius Bamberger bei der Gemeinderatssitzung am Montagabend? „Man möchte fast kapitulieren, aber es hilft nichts, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet.“

Um der Gerechtigkeit nun endgültig gerecht zu werden, sollte man nun noch die Globalberechnung, das heißt die Beträge für den Anschluss an die Abwasser- beziehungsweise Wasserversorgung, auch auf Vordermann bringen. Auf lächerlichen 48 DIN-A4-Seiten hat dies die Allevo Kommunalberatung für die Kommune kalkuliert. Dass die 18-seitige Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung und das gleichstarke Pendant für die Wasserversorgung den neuen Gegebenheiten angepasst werden muss, steht natürlich außer Frage.

War man bisher der Meinung, dass es bei der „gesplitteten Abwassergebühr“ darum ging für Gerechtigkeit zu sorgen, indem die Abwassermenge nicht mehr auf der Basis des bezogenen Frischwasser berechnet, geht fehl. In eine Anmerkung erklärte Bamberger: „Es geht nicht um Niederschlagsmengen, sondern um Kostenblöcke“. Alles klar?

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